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Was mache ich, wenn das Security-Unternehmen nicht mit dem PartyPass arbeiten möchte

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung den PP einzusetzen, lediglich das JuSchG ist einzuhalten.

Bei einer Veranstaltung eines Netzwerkpartners der Neuen Festkultur hat sich dieser allerdings verpflichtet, den PP als Kontrollinstrument für den Jugendschutz einzusetzen. Derzeit ist uns kein effektiveres Werkzeug zur Einhaltung des JuSchG bekannt.

Manche Security-Unternehmen scheuen den vermeintlichen Aufwand, der mit dem PP zusammenhängt: Abgleich der Daten an der Eingangskontrolle, Lagerung der Pässe und vor allem die Rückgabe der Pässe, die (wenn schlecht organisiert) zu Rückstau und Unmut bei den Besuchern führen kann. Weitere Infos finden Sie auf der Seite vom PartyPass.

Im Notfall: Anderen Security-Unternehmer suchen!

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