Ihre Frage
Umgang Rathaus mit dem PartyPass (PP)
Die Rathäuser/Bürgermeisterämter spielen bei der Abwicklung des PP-Verfahrens eine große Rolle: Bei Ihnen werden die übrig gebliebenen PPs abgegeben und Sie sind in der Verantwortung zu handeln.
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Anschreiben an die Eltern, dass der Verdacht auf Verstoß gegen das JuSchG vorliegt und sie als Eltern in der Pflicht sind, danach zu schauen. Herausgabe des PP (was sich allerdings erledigt, wenn die Jugendlichen einen neuen PP herunterladen)
- Anschreiben und Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (muss in der Gemeindesatzung verankert werden).
- Anschreiben, Bearbeitungsgebühr und Vorladung zu einem Gespräch mit den Eltern.
Am effektivsten ist natürlich die Variante 3…
Wenn der Veranstalter für den PP ein Pfand erhoben hat, so muss er das Pfand-Geld mit den PPs im Rathaus abliefern. Die Gemeinde kann das Geld als Bearbeitungsgebühr (oder als Teil davon) einbehalten. Es wird nicht wieder an die Eltern ausbezahlt. Näheres in den Nutzungsbedingungen des PP!
Alle Infos zum PartyPass auf www.partypass.de