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Umgang Rathaus mit dem PartyPass (PP)

Die Rathäuser/Bürgermeisterämter spielen bei der Abwicklung des PP-Verfahrens eine große Rolle: Bei Ihnen werden die übrig gebliebenen PPs abgegeben und Sie sind in der Verantwortung zu handeln.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Anschreiben an die Eltern, dass der Verdacht auf Verstoß gegen das JuSchG vorliegt und sie als Eltern in der Pflicht sind, danach zu schauen. Herausgabe des PP (was sich allerdings erledigt, wenn die Jugendlichen einen neuen PP herunterladen)
  2. Anschreiben und Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (muss in der Gemeindesatzung verankert werden).
  3. Anschreiben, Bearbeitungsgebühr und Vorladung zu einem Gespräch mit den Eltern.

Am effektivsten ist natürlich die Variante 3…

Alle Infos zum PartyPass auf www.partypass.de

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