Cannabis auf dem Fest
Der Umgang mit Cannabis auf Festen ist noch nicht abschließend klärbar.
Bislang kann von folgenden Faktoren ausgegangen werden:
– Kindern und Jugendlichen ist der Konsum verboten, auch in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ist der Konsum verboten. Es gibt keine Ausnahmeregelungen z.B. bei Anwesenheit von Eltern oder Erziehungsbeauftragten.
– Standort des Veranstaltungsortes:
Wenn der Ort in der Nähe von Kindergärten, Schulen etc. liegt (100 m Radius) ist der Konsum von Cannabis ausgeschlossen.
– Art des Veranstaltungsraums:
In einer öffentlichen Halle ist das Rauchen verboten – damit auch das Rauchen von Cannabis. In den Raucherzonen außerhalb der Halle ist das Rauchen erlaubt. In einem Festzelt ist Rauchen ebenfalls erlaubt. Damit grundsätzlich auch der Cannabis-Konsum.
Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen schließt den Konsum von Cannabis aus. Was die Folge haben könnte, dass Festveranstalter, um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, Kinder und Jugendliche nicht mehr bei ihrem Fest dabei haben wollen.
Wir sind der Meinung, dass auch Jugendliche die Möglichkeit haben sollen, an unserer Festkultur teilzunehmen. Deshalb sollte der Konsum von Cannabis auf dem Fest grundsätzlich verboten werden – was im Rahmen des Hausrechts jederzeit möglich ist.