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Security

Muss ich einen gewerblichen Sicherheitsdienst einsetzen oder reicht es wenn der Veranstalter z.B. eigene Vereinsmitglieder einsetzt?

Es gibt keine generelle Verpflichtung einen gewerblichen Sicherheitsdienst einzusetzen. Je größer die Veranstaltung ausfällt, je eher wird die Genehmigungsbehörde (in der Regel die Gemeinde) einen solchen verlangen.

Unabhängig davon macht es aber dennoch Sinn, gerade an Schlüsselstellen wie bei Zutrittskontrollen, einen solchen einzusetzen (siehe dazu in den Leitlinien auch die Ausführungen zu den „Kontrollen“)

Gewerbliche Security (allgemeine Hinweise)

Die gesetzlichen Vorgaben für Security-Unternehmen sind in der Gewerbeordnung (GewO) sowie in der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt.

Für die Ausübung ihres Gewerbes benötigen Security-Unternehmen eine behördliche Erlaubnis. Die Einzelheiten hierzu sind in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) zu finden.  Der Betrieb bzw. das Gewerbe muss angemeldet und im Gewerberegister eingetragen sein.

Das eingesetzte Wachpersonal muss einen Unterrichtungsnachweis haben und einen entsprechenden Ausweis mitführen.

Die Qualität der Firmen ist sehr unterschiedlich und hängt maßgeblich vom eingesetzten Personal und ihrem Umgang mit dem Publikum zusammen.

Es gibt keine Empfehlungs-Listen zu Firmen. Die Veranstalter können sich aber gegenseitig beraten, indem sie Erfahrungen mit Security-Firmen austauschen. Hierzu kann es hilfreich sein, von Security-Firmen, die die Überwachung einer Veranstaltung übernehmen wollen, eine Referenzliste einzufordern. Dies erleichtert die Rückfrage bei anderen Veranstaltern.

Die Mitglieder des Netzwerks „Festkultur 2.0 verhalten sich in Beratungsfragen hierzu grundsätzlich neutral und objektiv.

Was mache ich, wenn das Security-Unternehmen nicht mit dem PartyPass (PP) arbeiten möchte

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung den PP einzusetzen, lediglich das JuSchG ist einzuhalten.

Bei einer Veranstaltung eines Netzwerkpartners der Neuen Festkultur hat sich dieser allerdings verpflichtet, den PP als Kontrollinstrument für den Jugendschutz einzusetzen. Derzeit ist uns kein effektiveres Werkzeug zur Einhaltung des JuSchG bekannt.

Manche Security-Unternehmen scheuen den vermeintlichen Aufwand, der mit dem PP zusammenhängt: Abgleich der Daten an der Eingangskontrolle, Lagerung der Pässe und vor allem die Rückgabe der Pässe, die (wenn schlecht organisiert) zu Rückstau und Unmut bei den Besuchern führen kann. Weitere Infos finden Sie auf der Seite vom PartyPass.

Im Notfall: Anderen Security-Unternehmer suchen!

Näheres/Rechtliches hierzu:

– Bewachungsgewerbe Erlaubnis beantragen (Ablauf, erforderliche Unterlagen/Nachweise etc.) https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/479

-„Sachkundeprüfung“ https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/recht/gesetzliche-vorgaben-fuers-gewerb-/bewachungsgewerbe/sachkundepruefung-im-bewachungsgewerbe-1942500

-Bewachungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/BJNR069200019.html

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