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Sind die Vorgaben der Leitlinie zwingend umzusetzen?

Ja. Es macht keinen Sinn die Regeln „aufzuweichen“ sonst besteht die Gefahr, dass mit jedem Veranstalter seine eigenen Bedingungen ausdiskutiert werden müssen. Allerdings kann es vorkommen, dass aufgrund örtlicher Gegebenheiten einzelne Punkte nicht voll und ganz umgesetzt werden können.

Beispiel: Die Umsetzung des „one-Way-Tickets“ ist wegen der Notausgangs-Regelung in manchen Hallen nur schwer umsetzbar. Das können Veranstalter auch nicht ändern. Deshalb können hier Zugeständnisse gemacht werden.

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