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Wann muss eine Veranstaltung genehmigt werden?

Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, benötigen eine sogenannte „Gestattung“ nach dem Gaststättenrecht. Diese muss beim Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde beantragt werden.

Im Rahmen der „Gestattung“ werden auch die ganzen Rahmenbedingungen der Veranstaltung (z.B. Hygienevorschriften, Dauer des Festes etc.) festgeschrieben.

Der „Normalfall“ ist, dass ein Gastwirt ein Fest ausrichtet. Er hat für seinen Gewerbebetrieb eine gaststättenrechtliche Genehmigung. Er muss sich an alle relevanten Vorschriften (Jugendschutz, Gaststättengesetz, Hygiene etc.) halten. Wenn ein anderer, temporärer Festveranstalter ein Fest ausrichten will, wird auch er im Rahmen der „Gestattung“ auf das Gaststättenrecht verpflichtet.

Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird und bei denen keine Speisen angeboten werden, benötigen keine Gestattung.

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