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Gefährliche Gegenstände oder alkoholische Getränke an der Eingangskontrolle

Im Rahmen des Hausrechts können Sie bestimmen, welche Gegenstände mit in ihre Veranstaltung genommen werden können und welche nicht. Praktikabel ist vorher festzulegen, welche Gegenstände sollen neben offensichtlich gefährlichen Gegenständen abgenommen werden? Wo werden diese deponiert, wie und wann bekommt der Gast diese zurück? Für die Verwahrung kann eine bereitgestellte Kiste sowie Doppelnummern zum Kleben für abgenommene Gegenstände (1x auf Gegenstand, 1x auf Ausweis) genutzt werden.

Einfacher ist es allerdings, Besucher mit diesen Gegenständen gar nicht erst einzulassen sondern sie zu bitten, die Gegenstände z.B. in ihrem Auto etc. zu lagern. Damit erübrigt sich das Sammel- und Rückgabeproblem.

Sofern sie erlaubnispflichtige Waffen oder verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes feststellen, ist die Hinzuziehung der Polizei (Anzeige) empfehlenswert. Welche Waffen und Gegenstände hierunter fallen, können sie unter dem nachfolgendem Link prüfen.

https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/20/2016/10/broschuere_jugendtypische_waffen.pdf

Bezüglich mitgebrachter Getränke ist eine Beschilderung am Eingang ggf. auch in Form von Piktogrammen (z.B. hier) hilfreich, aus denen hervorgeht, dass niemand den Veranstaltungsraum mit Getränken betreten darf. Hier kann man, ähnlich wie im Flughafen, geeignete Behälter zur Entsorgung bereitstellen.                                             

Tipp: Mit Piktogrammen lässt sich auch auf die Verwendung des Party-Passes sowie das One-Way-Ticket bereits im Eingangsbereich hinweisen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.    

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