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Was bedeutet es, wenn ich das Hausrecht an ein professionelles Sicherheitsunternehmen übertrage?

Bei Veranstaltungen hat regelmäßig der Veranstalter das Hausrecht inne, das er bspw. seinem Sicherheitsdienst auch einräumen kann. Grundsätzlich haben sowohl der Veranstalter als auch der Sicherheitsdienst ein berechtigtes Interesse daran, Hausrecht ausüben zu dürfen: Der Sicherheitsdienst, weil er ggf. Störer loswerden möchte, aber genauso der Veranstalter der einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung wünscht. Hier heißt es also nicht „entweder – oder“, sondern beide Parteien üben das Hausrecht aus.

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